Unsere AGB

Die Eco zero srls mit Rechtssitz in Bozen (BZ), in Via Maso della Pieve 4/F und UID 02942560216, im Folgenden der „Vermieter“, vermietet an den Mieter („Kunde“) das auf der Vorderseite dieses Mietscheins angegebene Fahrzeug („Fahrzeug“) für den vereinbarten Zeitraum.

1. VORAUSSETZUNGEN
Das Fahrzeug darf vom Kunden oder, sofern auf der Vorderseite dieses Mietscheins angegeben, von einem „Zweitfahrer“ geführt werden, vorausgesetzt, sie haben das 18. Lebensjahr vollendet und sind seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen und für die Kategorie des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs geeigneten Führerscheins, der zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Das Fahrzeug darf nicht von anderen Personen geführt werden, es sei denn, der Vermieter hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Daher übernimmt der Kunde jedes Risiko und jede Haftung für den Fall, dass das Führen des Fahrzeugs einem Dritten überlassen wird, sowie für die anderen Wirkungen des Art.116 Abs. XII der it. Straßenverkehrsordnung in Bezug auf die Überlassung an eine Person ohne Führerschein. Für die Anmietung erforderliche Dokumente: gültiger Führerschein, Personalausweis oder Reisepass, Steuernummer, Kreditkarte oder Bargeld für die Kaution.

2. ÜBERPRÜFUNG UND PFLICHT DES KUNDEN
Das Fahrzeug wird dem Kunden mit vollem Kraftstofftank, Serienausstattung, Zubehör und Fahrzeugpapieren bereitgestellt und der Kunde wird in jeder Hinsicht deren Verwahrer. Das Fahrzeug wird in ausgezeichnetem Erhaltungs- und Betriebszustand ohne Mängel übergeben und der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, es in Augenschein genommen, seinen ausgezeichneten Zustand überprüft zu haben und es als für den Einsatz geeignet anzusehen. Mit dieser Vereinbarung wird dem Kunden nur der vorübergehende Besitz des Fahrzeugs übertragen, während der Vermieter dessen voller Eigentümer bleibt. Der Kunde erkennt an, dass er keinerlei dinglichen Rechte an dem gemieteten Fahrzeug und dem bereitgestellten Zubehör innehat und daher in keiner Weise darüber verfügen kann. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der üblichen Sorgfalt zu benutzen, und insbesondere dazu, sich um die ordentliche Wartung zu kümmern, es nicht auf schlechten Straßen zu fahren, keine gefährlichen und/oder illegalen Güter zu transportieren, es nicht auf eine Weise zu verwenden, die Versicherungspolizzen ungültig, unwirksam oder nicht anwendbar macht, keine Passagiere gegen ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarte Entschädigungen zu befördern, keine anderen Fahrzeuge zu ziehen/schleppen, es nicht in einem Zustand der Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss zu führen, nicht an Rennen teilzunehmen, keine Fahrstunden zu erteilen oder es für Fahrübungen zu verwenden, es nicht an andere weiterzugeben, es nicht weiterzuvermieten, es nicht zu verpfänden oder als Sicherheit geben und es nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Der Kunde darf es nicht in Nicht-EU-Ländern und nicht in Ländern, in denen die Grüne Karte nicht gültig ist, fahren. Der Kunde haftet folglich für alle gegen die Straßenverkehrsordnung begangenen Verstöße im Zusammenhang mit der Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr und verpflichtet sich zur Zahlung der entsprechenden Geldbußen direkt zum Zeitpunkt der Vorhaltung. Bei Missachtung berechnet der Vermieter dem Kunden für alle gleich bezahlbaren Geldbußen, die nicht gleich bezahlt werden, zusätzlich zu etwaigen Zusatzkosten eine Vertragsstrafe von € 50 + MwSt. Der Kunde verpflichtet sich zur Erstattung der Verwaltungskosten auf einfachen Antrag des Vermieters hin. Ebenfalls zu Lasten des Kunden gehen die Transportkosten in Höhe von € 2/km für die Rückführung des Fahrzeugs. Der Kunde ist zur vollständigen Erstattung des gestohlenen Fahrzeugs verpflichtet, falls er die Schlüssel des Fahrzeugs nicht zurückgibt oder der Diebstahl aufgrund offensichtlicher Fahrlässigkeit seitens des Kunden erfolgte.

3. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, keine falschen Angaben zu seinen Personalien, seinem Alter, seiner Adresse und seinen Fahranforderungen zu machen und befreit den Vermieter ausdrücklich von allen nachteiligen Folgen, die im Falle von Falscherklärungen entstehen sollten. Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für das Führen des gemieteten Fahrzeugs sein und es dürfen keine ihn betreffenden gesetzlichen Beschränkungen oder Verfügungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, dem Vermieter den auf der Vorderseite angegebenen Tarif zzgl. MwSt. zu zahlen und das Fahrzeug an/zu dem in diesem Mietschein vorgesehenen Ort und Datum in dem gleichen Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, mit Ausnahme der mit der Mietzeit und den gefahrenen Kilometern vereinbaren normalen Abnutzung. Der Kunde zahlt ferner sämtliche für Nebenkosten geschuldete Beträge, wie z.B. optionale Versicherungen, sofern ausdrücklich akzeptiert (durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf der Vorderseite dieses Mietscheins), Kraftstoff, nicht eingeschlossene Zusatzkilometer und sonstige Nebenkosten. Falls der Kunde eine Kreditkarte benutzt, autorisiert er bereits von jetzt an die entsprechende Abbuchung von seinem Konto, auch in Bezug auf vertraglich vorgesehene Strafen/Franchisen, nicht bezahlte Bußgelder und Verwaltungsstrafen, Schäden am Fahrzeug oder Schäden Dritter, im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Grenzen.

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet gegenüber dem Kunden oder anderen Subjekten nicht für etwaige Schäden, gleich welcher Art, die ihnen an Personen, Sachen oder Tieren entstehen, einschließlich finanzieller Schäden aufgrund der Nichtübergabe des Fahrzeugs, Schäden aufgrund eines ruinierten Urlaubs, von Defekten/Pannen oder Fehlfunktionen des Fahrzeugs, Unfällen, Diebstählen, Unruhen/Aufständen, Kriegen, Naturereignissen, Vorkommnissen höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen. Etwaige an Bord des zurückgegebenen Fahrzeugs zurückgelassene Gegenstände gelten als aufgegeben. Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, und der Kunde verzichtet für sich und seine Erben/Rechtsnachfolger auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche gegenüber dem Vermieter für jegliche dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung des angemieteten Fahrzeugs entstehende Schäden oder für Verluste von bzw. Schäden an im Eigentum des Kunden oder Dritter befindlichen Sachen, die im oder auf dem Fahrzeug zurückgelassen wurden.

5. BUCHUNG UND STORNIERUNG
Die Buchung des Fahrzeugs kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei der Buchung muss der Kunde eine Kopie des Führerscheins, des Ausweises und der Steuernummer vorlegen. Er muss 30% des Tarifs für das gewählte Fahrzeug und den gewählten Zeitraum zur Bestätigung seiner Buchung anzahlen. Der Kunde verpflichtet sich, keine falschen Dokumente und/oder unwahre oder unvollständige Informationen bereitzustellen und übernimmt jegliche Haftung, die sich aus der Verletzung dieser Klausel ergibt.

6. ÜBERGABE UND RÜCKGABE
Die Fahrzeuge werden an der in diesem Vertrag angegebenen Vermietstation übergeben. Das Fahrzeug muss während der Öffnungszeiten der Büros des Vermieters zurückgegeben werden. Bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, die nur nach vorheriger Genehmigung möglich ist, gilt der Verleih bis zur Wiederöffnung der Büros nicht als beendet. Im Falle einer um mehr als 30 Minuten verspäteten Rückgabe muss der Kunde eine Vertragsstrafe zahlen (siehe Art. 11). Der Kunde muss das Fahrzeug ausgestattet mit jedem Zubehör, allen Schlüsseln und Dokumenten, die bei der Übergabe vorhanden waren, zurückgeben. Andernfalls verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe (siehe Art. 11). Wenn der Kunde die Rückgabebedingungen (Datum und Uhrzeit) ändern möchte, muss er die vorherige Zustimmung des Vermieters einholen, indem er bei Letzterem einen Antrag stellt. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb der vorgesehen Fristen Zeitpunkt und am vorgesehenen Ort zurück, kann der Vermieter die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug auf jegliche Weise wiedererlangen, auch gegen den Willen des Kunden, der zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet ist.

7. ZAHLUNGEN
Die Zahlungen können in bar, mit Bankomat-Karte, Kreditkarte oder per Banküberweisung vorgenommen werden. Bei der Buchung wird die Anzahlung von 30% des Mietpreises verlangt, der Restbetrag ist bei der Abholung des Fahrzeugs gegen Ausstellung einer regulären Quittung/Rechnung zu begleichen. Der Vermieter verpflichtet sich, von Reisebüros ausgestellte Gutscheine (Voucher) einzulösen, jedoch nur dann, wenn sie auf Formularen von Eco zero/Rentgarda verfasst sind, sowie nur im Rahmen des angegebenen Betrags. Ausgenommen sind Gutscheine von Reisebüros, mit denen der Vermieter die Geschäftsbeziehungen beendet/ausgesetzt hat, ausgestellte Gutscheine.

8. KAUTION
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen (wie angegeben auf der Vorderseite dieses Vertrags), unbeschadet der Geltendmachung höherer Schadens­ersatz­ansprüche. In den oben erläuterten Fällen kann die Kaution auch von der vertraglich angegebenen und auf den Namen des Kunden lautenden Kreditkarte einbehalten werden.

9. VERSICHERUNGSSCHUTZ
Das Fahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichert, welche Schäden abdeckt, die Dritten, unter Ausschluss des Fahrers, zugefügt werden (Selbstbehalt € 250 inkl. MwSt.). Die Polizze ist am Sitz des Vermieters einsehbar (eine Kopie befindet sich im Fahrzeug) und der Kunde erklärt, Einsicht in sie genommen zu haben. Mit der Annahme der KFZ-Haftpflichtpolizze nutzt der Kunde den Versicherungsschutz im Rahmen der Höchstbeträge mit den in der Polizze festgelegten Selbstbeteiligungen, Selbstbehalten und Ausschlüssen. Der Kunde haftet sowohl für Schäden als auch für Brand und Diebstahl des Fahrzeugs und ist zur vollständigen Bezahlung in Höhe dessen Handelswertes des Fahrzeugs verpflichtet. Der Vermieter wird weitere Beträge als Entschädigung bis zu dem Höchstbetrag der in diesem Vertrag angegebenen finanziellen Haftung berechnen. Jeglicher optionale Versicherungsschutz ist unter der Bedingung wirksam, dass der Kunde das entsprechenden Kästchen auf der Vorderseite dieses Mietbriefs angekreuzt und die zusätzliche Tagesgebühr an den Vermieter gezahlt hat, die in dem in den Büros des Vermieters ausgehängten und in diesem Vertrag angegebenen Tarif vorgesehen ist. Tritt einer der oben genannten Fälle ein, berechnet der Vermieter den Betrag von € 50 (+ MwSt.) für die Verwaltung der Angelegenheit. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden, unsachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs sowie Fahren im Zustand der Trunkenheit und/oder unter Drogeneinfluss hat der Kunde den erlittenen Schaden vollumfänglich zu tragen. Auch für den Fall, dass der Kunde die Schlüssel nicht an den Vermieter zurückgibt, und in Fällen, in denen die Versicherung den Schaden nicht vollständig ersetzt.

10. SCHADENSFÄLLE
Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, innerhalb von 24 Stunden eine ordnungsgemäße Schadensanzeige mit vollständiger Beschreibung (Ausfüllen des Unfallberichtes [CID]) des Sachverhalts mit Namen und Anschriften der beteiligten Personen und Zeugen zu übermitteln, von den Polizeiorganen ein Protokoll erstellen zu lassen, keinerlei Schuldanerkenntnis abzugeben, die Anweisungen des Vermieters für die Reparatur oder Verwahrung des Fahrzeugs zu befolgen und das Fahrzeug keinesfalls unbeaufsichtigt zu lassen, ohne dessen angemessenen Schutz gewährleistet zu haben. Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls hat der Kunde unverzüglich den Vermieter zu informieren und bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten. Im Falle eines durch den Kunden verursachten Schadens legt der Vermieter eine Schadensschätzung für den Austausch der beschädigten Teile durch neue Ersatzteile vor. Diese Liste wird von Eco zero erstellt, wobei der Kunde per E-Mail (mit entsprechenden Fotos des Schadens) informiert wird.

11. DEFEKTE/PANNEN
Unbeschadet der Haftung des Fahrzeugherstellers für Konstruktionsfehler sowie unbeschadet der Bestimmungen des Art. 2 dieses Vertrags. Der Vermieter wendet die übliche Sorgfalt an, um das Fahrzeug in einem voll leistungsfähigen Zustand zu halten. Die Tarife beinhalten die ordentliche Wartung des Fahrzeugs, mit Ausnahme von Reparaturen bei Reifenpannen. Etwaige Kosten, die dem Kunden für kleine Reparaturen entstehen und von ihm vorgestreckt werden, müssen zuvor vom Vermieter genehmigt werden und werden vom Vermieter gegen Vorlage der auf den Vermieter lautenden Rechnung erstattet. Kann die vorherige Genehmigung aus objektiven Gründen (Nachtstunden, Feiertage, Schließungszeiten) nicht eingeholt werden, kann der Kunde die Reparaturkosten bis zu einem Betrag von € 100 (inkl. MwSt.) vorstrecken. Im Falle eines technischen Defekts des gemieteten Fahrzeugs, der nicht dem Kunden zuzuschreiben ist und die Nutzung des Fahrzeugs unmöglich macht, wird der Vermieter, sofern möglich, das Fahrzeug durch ein ähnliches ersetzen. Im Falle der Unmöglichkeit erstattet er dem Kunden den nicht in Anspruch genommenen Teil der bereits gezahlten Mietzeit (Der Ersatz weiterer Schäden ist vertraglich ausgeschlossen). Die Aufgabe des Fahrzeugs ohne schriftliche Genehmigung hat die Verpflichtung des Kunden zur Erstattung aller für die Rückführung des Fahrzeugs erforderlichen direkten und indirekten Kosten sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 2500 zur Folge.

12. BESCHLAGNAHME DES FAHRZEUGS
Bei Beschlagnahme oder sonstiger Stilllegung des Fahrzeugs, die dem Kunden zuzuschreiben ist, berechnet der Vermieter den Tagesmietpreis für jeden Tag der Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Freigabe des Fahrzeugs, mit einem Höchstbetrag, der dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Ablaufdatum der vereinbarten Mietdauer entspricht. Falls dieser Höchstbetrag erreicht wird. Der Vermieter wird, nachdem er die vollständige Zahlung des vorgesehenen Betrags eingezogen hat, die Übertragung des Eigentums an dem beschlagnahmten Fahrzeug zu Gunsten des Kunden vornehmen.

13. VERTRAGSSTRAFEN UND FAHRZEUGRÜCKGABE
Verspätete Rückgabe (Kulanzzeit 30 min) € 35, nach Ablauf von 30 Minuten wird ein ganzer Tag berechnet. Schlüssel- oder Dokumentenverlust € 150. Nichtbetankung € 15 + fehlende Kraftstoffmenge. Nichtrückgabe des Helms € 100.

14. VERTRAGSÄNDERUNGEN
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen dieses Mietvertrags bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform.

15. STREITIGKEITEN
Der vorliegende MIETVERTRAG unterliegt italienischem Recht. Für jegliche Streitigkeiten ist das Landesgericht Bozen zuständig. Bei Auslegungsstreitigkeiten zwischen der italienischen Fassung und einer etwaigen Höflichkeitsübersetzung dieses Mietvertrags ist die italienische Fassung maßgeblich.

16. VERARBEITUNG DER DATEN – DATENSCHUTZINFORMATION ZU DEN ERHOBENEN DATEN (ART. 13 VERORDNUNG (EU) 2016/679)
Der Kunde wurde von Eco zero darüber informiert, dass RENTGARDA di Eco zero srls die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit sowie gemäß der Datenschutzinformation für VERTRÄGE – VERMIETUNGEN vornimmt.Verantwortlicher – Auftragsverarbeiter
ECO ZERO SRLS mit Rechtssitz in Via Maso della Pieve 4/F – 39100 Bozen (BZ). Tel.: +39 380 3468000; E-Mail: info@rentgarda.com; zertifiz. E-Mail (PEC): ecozerosrls@legalmail.ita Auftragsverarbeiter: Herr Valerio Tattara. Tel.: +39 380 3468000; E-Mail: info@rentgarda.com
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